FAQ M-Parking FR
Mitarbeitende der Genossenschaft Migros Aare sowie Mitarbeitende von Mietern in Liegenschaften, die durch die Genossenschaft Migros Aare bewirtschaftet werden können einen Parkplatz beantragen, sofern die minimale Anfahrtszeit mit öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsort 45 Minuten beträgt. Wird die Anfahrtszeit unterschritten, haben Sie die Möglichkeit, ein Wiedererwägungsgesuch zu stellen.
Es besteht keine Garantie auf Verfügbarkeit eines Parkplatzes.
Die Bezahlung geschieht direkt über die App mittels Mastercard, Visa oder Twint.
Du kannst deinen Parkplatz zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. Die Kündigung erfolgt direkt über die M-Parking App (siehe dazu auch den Abschnitt "Parkplatzberechtigung kündigen" im App-Tutorial).
Bitte beantrage den Parkplatz an deinem Hauptarbeitsort. Mitarbeitende mit einem Geschäftsfahrzeug bezahlen immer den Vollzeit-Tarif. Dies gilt auch für Mitarbeitende mit Arbeitsbeginn vor 6:00 Uhr. Bitte wähle in diesem Fall in der App den Vollzeit-Tarif aus.
Geschäftsfahrzeuge werden im System automatisch für alle Parkflächen der GMAA freigegeben. Weitere Infos findest du nach der Bezahlung deines Parkplatzes direkt in der App.
In diesem Fall registrierst du bitte deinen Mitarbeiterparkplatz mit deinem privaten Fahrzeug. Das Springer-Fahrzeug ist im System automatisch freigeschaltet.
Bitte registriere dich an deinem Hauptarbeitsort und bezahle die Parkgebühr.
Sobald diese bezahlt ist, hast du in der App die Möglichkeit, dich für weitere Standorte freischalten zu lassen. Du musst dabei begründen, weshalb du Zugriff auf diese Parkflächen benötigst.
Bitte stelle den Antrag in der App für deinen Hauptarbeitsort. Danach findest du in der App die Möglichkeit, einen begründeten Antrag für weitere Parkflächen zu stellen.
Das Kennzeichen des Ersatzautos muss in der App hinterlegt werden. Bitte denke daran, das Kennzeichen wieder zu entfernen, wenn du das Ersatzauto nicht mehr nutzt.
Es können bis zu zwei Kennzeichen in der App registriert werden.
Bitte beachte, dass die Parkberechtigung persönlich ist. Das Registrieren von Fahrzeugen, die nicht durch dich benutzt werden ist nicht erlaubt und kann zum Verlust der Parkberechtigung führen.
Die Regeln haben sich nicht verändert. Wer mit dem eigenen Fahrzeug kommt kann einen Antrag stellen. Es obliegt den Nutzern zu entscheiden, ob es sich lohnt für wenige Fahrten mit dem eigenen Auto einen Antrag zu stellen. Alternativ können auch die Parkgebühren für diese wenigen Tage bezahlt werden oder ein Parkplatz ausserhalb des Migros-Geländes gesucht werden.
Bitte beachte, dass die Parkberechtigung persönlich ist. Das Registrieren von Fahrzeugen, die nicht durch dich benutzt werden ist nicht erlaubt und kann zum Verlust der Parkberechtigung führen.
Bitte parkieren Sie ausschliesslich in der Ihnen zugewiesenen Zone. Diese finden Sie in der App inkl. Beschreibung und Lageplan
Grundsätzlich kann auch ein Zahlungsmittel eines Verwandten (Lebenspartner:in, eigene Kinder, usw.) in der App hinterlegt werden.
Die Migros-Bank bietet eine tolle Kreditkarte, mit der du sogar Cumulus-Punkte sammeln kannst: https://www.migros.ch/de/content/cumulus-kreditkarte
Gerne weisen wir dich auch darauf hin, dass es Prepaid-Twint sowie Prepaid-Kreditkarten gibt:
- Mehr zu Prepaid-Twint: https://www.twint.ch/faq/wie-registriere-ich-mich-in-der-twint-prepaid-app/
- Mehr zur Prepaid Kreditkarte (am Kiosk erhältlich): https://www.kkiosk.ch/de/sortiment/services/detail/?schnell_und_ueberall_bezahlen_it-s_ok_.Id-717
Sollte niemand in deinem Umfeld über ein bei M-Parking zugelassenes Zahlungsmittel verfügen, wende dich bitte an personalparkplatz@migrosaare.ch
Die Geschäftsleitung der GMAA hat im Dezember 2023 entschieden, zukünftig alle Mitarbeitenden-Parkplätze über M-Parking zu verwalten. Die damit verbundene direkte Erfassung in der App entspricht der Eigenverantwortung gemäss Polaaris und hilft die Abläufe in der Zentralorganisation so schlank wie möglich zu halten. Durch die App ist auch die Übersicht der bisher bezahlten Gebühren einfacher und direkt möglich.
Sofern an den Migros Standorten überhaupt Parkplätze vorhanden sind, so sollen diese unseren Kunden zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist sich die GMAA bewusst, dass es immer Situationen gibt, in welchen der Arbeitsweg mit einem Auto absolviert wird. Um diesen Mitarbeitenden entgegenzukommen ist es - bei Erfüllung von definierten Kriterien - möglich eine Parkplatzberechtigung zu erhalten. Die Kosten für den Parkplatz wurden vor über 15 Jahren definiert und sind bis heute sehr preiswert.
Das Parkplatzreglement gilt als Vorgabe.
Es muss an mindestens 3 Arbeitstagen ausserhalb der ÖV-Fahrzeiten gearbeitet werden um Anrecht auf einen Personalparkplatz zu haben (sofern verfügbar). Bitte stellen Sie in der App ein Wiedererwägungsgesuch
In diesem Fall muss die Berechtigung per Ende eines Monats gekündigt werden. Ansonsten wird zu Monatsbeginn automatisch verrechnet
- Die Tarife sind in der Regel identisch.
- Mietet die Migros Parkplätze extern an (z.B. für CHF 90.-), so wird Migros Mitarbeitenden nur CHF 50.- verrechnet, die Differenz trägt die Kostenstelle.
- Mitarbeitende anderer Unternehmen zahlen den Anmietpreis (z.B. CHF 90.-).